Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: 3.539 € Jahresbetrag flexibel nutzen
Redaktion caalyx.eu · Stand 20. Oktober 2026
Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung (§ 42a SGB XI, seit 1. Juli 2025). Sie können das Geld frei auf beide Leistungen verteilen, jede ist bis zu acht Wochen je Kalenderjahr möglich. Während der Ersatzpflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter.
Die beiden Leistungen im Vergleich
| Verhinderungspflege (§ 39) | Kurzzeitpflege (§ 42) | |
|---|---|---|
| Wofür | Ersatz, wenn die Pflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit, andere Gründe) | vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa nach dem Krankenhaus oder in einer Krise |
| Wo | zu Hause oder an einem anderen Ort, durch Pflegedienst, Privatpersonen oder Einrichtung | in einer zugelassenen Kurzzeitpflege-Einrichtung |
| Ab Pflegegrad | 2 | 2 |
| Dauer | bis 8 Wochen je Kalenderjahr | bis 8 Wochen je Kalenderjahr |
| Budget | gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € | gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € |
| Pflegegeld | Hälfte wird weitergezahlt | Hälfte wird weitergezahlt |
Der Jahresbetrag gilt je Kalenderjahr. Was am 31. Dezember übrig ist, verfällt. Ihren Anspruch können Sie mit dem Pflegeleistungs-Rechner überschlagen.
Verhinderungspflege: wenn die Pflegeperson ausfällt
Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, springt ein, wenn die Hauptpflegeperson eine Pause braucht oder krank ist. Voraussetzung ist, dass eine Pflegeperson die pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause pflegt. Die Ersatzpflege kann übernehmen:
- ein ambulanter Pflegedienst, zum Beispiel aus dem Verzeichnis der Pflegedienste,
- eine Nachbarin, ein Freund oder eine andere Privatperson,
- nahe Angehörige,
- eine Einrichtung, etwa eine Tagespflege oder ein Heim.
Wie viel die Kasse zahlt
| Wer pflegt ersatzweise | Höchstbetrag pro Jahr |
|---|---|
| Pflegedienst, Einrichtung, nicht verwandte Personen | bis 3.539 € |
| Nahe Angehörige, die die Ersatzpflege erwerbsmäßig ausüben | bis 3.539 € |
| Nahe Angehörige ohne Erwerbsabsicht | in der Regel bis zum Pflegegeld für zwei Monate, plus nachgewiesene notwendige Auslagen, zusammen höchstens 3.539 € |
Als nahe Angehörige gelten Personen, die mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, etwa Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister oder Schwiegerkinder, und Personen, die mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben.
Pflegegeld für zwei Monate je Pflegegrad (Grenze bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige ohne Erwerbsabsicht):
| Pflegegrad | Zwei Monatsbeträge Pflegegeld |
|---|---|
| 2 | 694 € |
| 3 | 1.198 € |
| 4 | 1.600 € |
| 5 | 1.980 € |
Notwendige Auslagen der Ersatzpflegeperson, zum Beispiel Fahrtkosten, kann die Kasse auf Nachweis zusätzlich übernehmen, solange der Jahresbetrag nicht überschritten wird.
Stundenweise Verhinderungspflege
Verhinderungspflege muss nicht tageweise genommen werden. Auch einzelne Stunden sind möglich, etwa für einen Arzttermin der Pflegeperson. Nach der Praxis der Pflegekassen wird das Pflegegeld bei einer Verhinderung von weniger als acht Stunden am Tag nicht gekürzt. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kasse nach.
Abrechnung
Ein Antrag vor Beginn ist nicht erforderlich. Sie reichen die Kosten mit Belegen bei der Pflegekasse ein, spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Ersatzpflege folgt. Für eine Ersatzpflege im Jahr 2026 ist das also der 31. Dezember 2027. Pflegeeinrichtungen müssen Ihnen nach der Leistung eine schriftliche Übersicht geben, welcher Betrag über den Jahresbetrag abgerechnet werden soll.
Kurzzeitpflege: vorübergehend in eine Einrichtung
Kurzzeitpflege ist ein befristeter Aufenthalt in einer zugelassenen vollstationären Einrichtung. Sie kommt infrage, wenn die Pflege zu Hause zeitweise nicht oder nicht ausreichend möglich ist und auch eine teilstationäre Lösung wie die Tagespflege nicht reicht. Typische Anlässe sind die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt oder eine Krise, etwa wenn die Pflegeperson plötzlich ausfällt.
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten, die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege bis zum Jahresbetrag. Selbst zahlen Sie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Für diese Eigenanteile können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat einsetzen, auch angesparte Beträge. Plätze in der Kurzzeitpflege sind in vielen Regionen knapp, deshalb lohnt sich eine frühe Anfrage.
Pflegegeld während der Ersatzpflege
Während einer Kurzzeitpflege und während einer Verhinderungspflege wird jeweils für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Bei der Kombinationsleistung gilt das für die Hälfte des anteiligen Pflegegeldes. Mehr dazu im Ratgeber Pflegegeld.
Rechenbeispiel
Eine Frau mit Pflegegrad 3 wird von ihrer Tochter gepflegt. Im Sommer fährt die Tochter drei Wochen in Urlaub, ein Pflegedienst übernimmt die Ersatzpflege und stellt 1.800 € in Rechnung. Im Herbst ist nach einem Krankenhausaufenthalt eine Kurzzeitpflege nötig, die pflegebedingten Kosten betragen 1.739 €.
- Verhinderungspflege: 1.800 €
- Kurzzeitpflege: 1.739 €
- Zusammen: 3.539 €, der Jahresbetrag ist damit ausgeschöpft.
- Während beider Zeiten erhält sie die Hälfte ihres Pflegegeldes von 599 €.
- Unterkunft und Verpflegung in der Kurzzeitpflege zahlt sie selbst oder über den Entlastungsbetrag.
Typische Fehler
- Belege zu spät eingereicht: Die Frist endet mit dem Folgejahr. Reichen Sie Rechnungen am besten sofort ein.
- Budget doppelt verplant: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zehren vom selben Topf. Behalten Sie den Restbetrag im Blick.
- Entlastungsbetrag vergessen: Gerade bei der Kurzzeitpflege deckt er einen Teil der Eigenanteile.
Weitere Wege, pflegende Angehörige zu entlasten, zeigt der Ratgeber Pflegende Angehörige: Entlastung, Pflegezeit, Rente.
Rechtsgrundlagen
Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind der Bescheid und die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Betrag für Verhinderungspflege 2026?
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Sie entscheiden selbst, wie viel davon Sie für welche Leistung einsetzen.
Muss die Verhinderungspflege vorher beantragt werden?
Nein. Ein vorheriger Antrag ist nicht erforderlich. Sie müssen die Erstattung aber mit Nachweisen bis zum Ende des Kalenderjahres beantragen, das auf die Ersatzpflege folgt.
Gibt es Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1?
Nein, beide Leistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für eine Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Wird das Pflegegeld während der Kurzzeitpflege gekürzt?
Ja, es wird zur Hälfte weitergezahlt, und zwar jeweils für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr.