Pflegesachleistung und Kombinationsleistung: Pflegedienst und Pflegegeld richtig kombinieren
Redaktion caalyx.eu · Stand 20. Oktober 2026
Die Pflegesachleistung ist das Monatsbudget der Pflegekasse für einen ambulanten Pflegedienst: 796 € bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4 und 2.299 € bei Pflegegrad 5 (§ 36 SGB XI). Nutzen Sie dieses Budget nur teilweise, erhalten Sie zusätzlich anteiliges Pflegegeld. Das nennt sich Kombinationsleistung: Das Pflegegeld sinkt um genau den Prozentsatz, zu dem Sie die Sachleistung ausgeschöpft haben.
Pflegesachleistung je Pflegegrad
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat | Zum Vergleich: Pflegegeld |
|---|---|---|
| 1 | - | - |
| 2 | 796 € | 347 € |
| 3 | 1.497 € | 599 € |
| 4 | 1.859 € | 800 € |
| 5 | 2.299 € | 990 € |
Die Sachleistung umfasst körperbezogene Pflege (etwa Waschen, Anziehen, Hilfe beim Essen), pflegerische Betreuung und Hilfen im Haushalt. Sie wird von Pflegediensten erbracht, die einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben. Medizinische Behandlungspflege wie Verbandwechsel verordnet dagegen der Arzt, sie läuft über die Krankenkasse.
So läuft die Abrechnung
- Sie wählen einen zugelassenen Pflegedienst und schließen einen Pflegevertrag. Hilfe bei der Auswahl bietet die Checkliste zur Pflegedienst-Suche, Anbieter finden Sie im Verzeichnis der Pflegedienste.
- Der Pflegedienst erstellt einen Kostenvoranschlag nach den Leistungskomplexen oder Zeitvergütungen, die in Ihrem Bundesland gelten.
- Jeden Monat rechnet der Dienst direkt mit der Pflegekasse ab, bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrades.
- Liegen die Kosten darüber, erhalten Sie für den Rest eine private Rechnung.
Wie sich die Kosten eines Pflegedienstes zusammensetzen, erklärt der Ratgeber Was kostet ein Pflegedienst?.
Die Kombinationsleistung
Viele Familien teilen sich die Pflege mit einem Pflegedienst: Der Dienst kommt zum Beispiel morgens zum Duschen, den Rest übernehmen Angehörige. Dann greift § 38 SGB XI. Die Kasse berechnet, wie viel Prozent der Sachleistung verbraucht wurde, und zahlt das Pflegegeld mit dem verbleibenden Prozentsatz aus.
Formel: Restpflegegeld = Pflegegeld × (100 % minus genutzter Anteil der Sachleistung)
Rechenbeispiel Pflegegrad 3
- Sachleistungsbudget: 1.497 €
- Der Pflegedienst rechnet 898,20 € ab, das sind 60 %.
- Es bleiben 40 % des Pflegegeldes: 40 % von 599 € = 239,60 €.
Weitere Beispiele
| Pflegegrad | Abgerechnete Sachleistung | Genutzter Anteil | Restpflegegeld |
|---|---|---|---|
| 2 | 398,00 € | 50 % | 173,50 € |
| 3 | 898,20 € | 60 % | 239,60 € |
| 4 | 557,70 € | 30 % | 560,00 € |
| 5 | 2.299,00 € | 100 % | 0,00 € |
An die gewählte Aufteilung zwischen Geld und Sachleistung sind Sie sechs Monate gebunden. Während einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird die Hälfte des zuvor gezahlten anteiligen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Jahr weitergezahlt. Im Pflegeleistungs-Rechner können Sie Ihre eigene Aufteilung ausprobieren.
Umwandlungsanspruch: 40 % für Alltagshilfen
Wenn Sie den Sachleistungsbetrag nicht vollständig für einen Pflegedienst brauchen, können Sie bis zu 40 % davon für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Das sind zum Beispiel Alltagsbegleiter, Betreuungsgruppen oder Haushaltshilfen mit Anerkennung.
| Pflegegrad | Höchstens umwandelbar pro Monat |
|---|---|
| 2 | 318,40 € |
| 3 | 598,80 € |
| 4 | 743,60 € |
| 5 | 919,60 € |
Ein vorheriger Antrag ist nicht nötig. Sie zahlen das Angebot und reichen die Belege bei der Pflegekasse ein. Wichtig: Die umgewandelten Beträge gelten bei der Kombinationsleistung als genutzte Sachleistung und mindern damit Ihr Pflegegeld. Ein Pflegedienst wird immer vorrangig abgerechnet. Mehr dazu im Ratgeber Alltagsbegleitung und Unterstützung im Alltag.
Welche Variante passt?
| Situation | Häufig passende Lösung |
|---|---|
| Angehörige schaffen die Pflege allein | reines Pflegegeld |
| Angehörige pflegen, brauchen aber Hilfe bei einzelnen Einsätzen | Kombinationsleistung |
| Niemand kann regelmäßig pflegen | volle Pflegesachleistung |
| Pflegedienst wird nur teilweise gebraucht, Betreuung fehlt | Sachleistung plus Umwandlung für Alltagshilfen |
Welche Lösung sich rechnet, hängt vom tatsächlichen Hilfebedarf und von den Preisen des Pflegedienstes ab. Eine kostenlose Pflegeberatung bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt hilft bei der Entscheidung.
Was zusätzlich möglich ist
- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat zusätzlich, zum Beispiel für Leistungen des Pflegedienstes, die nicht zur Selbstversorgung gehören. Siehe Entlastungsbetrag.
- Tagespflege: hat ein eigenes Budget und wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet.
- Beratungsbesuch: Wer Sachleistungen bezieht, kann halbjährlich eine Beratung zu Hause in Anspruch nehmen.
Typische Fehler
- Kostenvoranschlag nicht geprüft: Fragen Sie nach, welche Leistungskomplexe abgerechnet werden und was über dem Budget privat anfällt.
- Pflegegeld zu früh ausgegeben: Die Kasse kennt den Verbrauch der Sachleistung oft erst nach der Abrechnung des Pflegedienstes. Das Restpflegegeld kann deshalb später kommen oder verrechnet werden.
- Umwandlung und Pflegegeld verwechselt: Jeder Euro aus der Umwandlung senkt das Pflegegeld anteilig.
Rechtsgrundlagen
- § 36 SGB XI: Pflegesachleistung
- § 38 SGB XI: Kombination von Geldleistung und Sachleistung
- § 45a SGB XI: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung
Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind der Bescheid und die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn Angehörige pflegen. Die Pflegesachleistung ist ein Budget, mit dem die Kasse einen zugelassenen Pflegedienst direkt bezahlt.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei der Kombinationsleistung?
Es sinkt um den Prozentsatz, zu dem Sie die Sachleistung genutzt haben. Wer 60 % der Sachleistung verbraucht, erhält noch 40 % des Pflegegeldes.
Was passiert, wenn der Pflegedienst mehr kostet als der Höchstbetrag?
Den Teil über dem Höchstbetrag stellt Ihnen der Pflegedienst privat in Rechnung. Für bestimmte Leistungen können Sie dafür den Entlastungsbetrag von 131 € einsetzen.
Muss ich die Umwandlung von 40 % vorher beantragen?
Nein. Für die Umwandlung ist kein vorheriger Antrag nötig; Sie reichen die Belege des anerkannten Angebots bei der Pflegekasse ein.