Pflegegrade 1 bis 5: Wie die Punkte entstehen und welche Leistungen es gibt

Redaktion caalyx.eu · Stand 20. Oktober 2026

Die Pflegeversicherung kennt fünf Pflegegrade. Welcher Grad gilt, hängt von den Gesamtpunkten der Begutachtung ab: 12,5 bis unter 27 Punkte ergeben Pflegegrad 1, 27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2, 47,5 bis unter 70 Pflegegrad 3, 70 bis unter 90 Pflegegrad 4 und 90 bis 100 Punkte Pflegegrad 5 (§ 15 SGB XI). Ab Pflegegrad 2 gibt es zum Beispiel Pflegegeld zwischen 347 € und 990 € im Monat.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad Gesamtpunkte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
1 12,5 bis unter 27 gering
2 27 bis unter 47,5 erheblich
3 47,5 bis unter 70 schwer
4 70 bis unter 90 schwerst
5 90 bis 100 schwerst, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist, wer gesundheitlich bedingt in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist und deshalb Hilfe braucht. Der Zustand muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern (§ 14 SGB XI). Bei Menschen mit einer besonderen Bedarfskonstellation, also einem außergewöhnlich hohen Hilfebedarf, ist Pflegegrad 5 aus pflegefachlichen Gründen auch unter 90 Punkten möglich.

Die sechs Module der Begutachtung

Bei der Begutachtung prüft eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei Privatversicherten Medicproof), wie selbstständig die Person in sechs Lebensbereichen ist. Für jedes Modul gibt es Einzelpunkte, die anschließend gewichtet werden.

Modul Beispiele Gewichtung
1 Mobilität Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen 10 %
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Orientierung, Erinnern, Entscheidungen im Alltag zusammen mit Modul 3: 15 %
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr von Hilfe zusammen mit Modul 2: 15 %
4 Selbstversorgung Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette 40 %
5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen Medikamente, Verbände, Arztbesuche 20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Tagesablauf, Schlafen, Kontakte pflegen 15 %

Bei den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert. Die Summe aller gewichteten Punkte ergibt die Gesamtpunktzahl und damit den Pflegegrad. Haushaltsführung wird nicht als eigenes Modul bewertet, sondern fließt in die übrigen Bereiche ein.

Besonderheit bei kleinen Kindern

Kinder werden mit gleichaltrigen, altersgerecht entwickelten Kindern verglichen. Kinder bis 18 Monate werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft, als ihre Punkte es sonst ergeben würden.

Leistungen je Pflegegrad 2026

Alle Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 unverändert.

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld / Monat - 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung / Monat - 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Tages- und Nachtpflege / Monat - 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €
Entlastungsbetrag / Monat 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege / Jahr - 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch / Monat 42 € 42 € 42 € 42 € 42 €
Wohnraumanpassung je Maßnahme 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 €

Was Ihnen konkret zusteht, können Sie mit dem Pflegeleistungs-Rechner durchspielen. Ausführlich erklärt sind die Leistungen in den Ratgebern zum Pflegegeld und zur Pflegesachleistung und Kombinationsleistung.

Was es bei Pflegegrad 1 gibt

Pflegegrad 1 umfasst nach § 28a SGB XI vor allem unterstützende Leistungen: Pflegeberatung, einen halbjährlichen Beratungsbesuch zu Hause, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, Pflegekurse für Angehörige und den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Pflegegeld und Pflegesachleistung sind nicht vorgesehen.

So kommen Sie zu einem Pflegegrad

Der Weg führt über einen Antrag bei der Pflegekasse, der auch formlos gestellt werden kann. Danach meldet sich der Medizinische Dienst zur Begutachtung, meist bei Ihnen zu Hause. Den Ablauf, die Vorbereitung und den Widerspruch erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Drei Tipps für die Begutachtung:

  • Notieren Sie einige Tage lang, wobei und wie oft geholfen wird. Ein solches Pflegetagebuch macht den Alltag nachvollziehbar.
  • Legen Sie Arztberichte, Medikamentenpläne und Krankenhausentlassbriefe bereit.
  • Beschönigen Sie nichts. Viele Betroffene zeigen sich beim Termin von ihrer besten Seite, obwohl sie im Alltag deutlich mehr Hilfe brauchen.

Höherstufung und Widerspruch

Verschlechtert sich der Zustand, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Halten Sie den Bescheid für falsch, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Lassen Sie sich das Gutachten zusenden, um die Punkte je Modul nachvollziehen zu können.

Geplante Reform: engere Schwellen für Neueinstufungen

Die Bundesregierung plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG, Kabinettsentwurf vom 30.09.2026) Änderungen ab 2027. Vorgesehen sind unter anderem engere Schwellenwerte für Neueinstufungen. Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn behalten. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, Details können sich ändern. Bis zur Verkündung gelten die hier beschriebenen Regeln.

Rechtsgrundlagen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind der Bescheid und die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufige Fragen

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?

Für Pflegegrad 2 sind mindestens 27 und weniger als 47,5 Gesamtpunkte nötig. Die Punkte ermittelt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung.

Welches Modul zählt am meisten?

Die Selbstversorgung, also etwa Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang, fließt mit 40 % in die Gesamtpunkte ein. Danach folgen die krankheits- und therapiebedingten Anforderungen mit 20 %.

Was bekommt man bei Pflegegrad 1?

Kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber unter anderem den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel und den Zuschuss für die Wohnraumanpassung.

Kann ein Pflegegrad wieder geändert werden?

Ja. Wenn sich der Zustand verschlechtert, können Sie bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragen. Dann folgt eine neue Begutachtung.